Kindersitze, Autokindersitze für das Baby - Tipps und Informationen zum Kauf
| Babypflege und Ausstattung |
Ihr Kind wird bald geboren, oder es ist vielleicht schon auf der Welt?
Gewissenhafte Eltern stellen sich natürlich die Frage: Wie schütze ich mein Kind optimal - auch im Auto? Nirgendwo ist ein Kind sicherer als in Mamas Bauch. Damit ihr Kind auch im Auto ebenso sicher ist, finden sie hier eine kurze Zusammenstellung was beim Kauf eines Kindersitzes wichtig ist. Bitte bedenken sie bei dem Kauf eines Kindersitzes, dass es der wichtigste Begleiter eines Kindes im Auto sein muss- eventuell im Ernstfall auch Lebensretter.
Deshalb sollten sie, egal ob neu oder gebraucht gekauft, unbedingt darauf achten:
- der Sitz sollte von guter Qualität sein
- den aktuellen Prüfungsnormen entsprechen
- zum Fahrzeug und natürlich zu ihrem Kind passen und
- richtig montiert werden.
Ganz wichtig: Bitte für jede - auch noch so kleine Fahrt - sollte er benutzt werden! Ihr Kind sollte ihnen die kleinen Handgriffe beim Anschnallen wert sein!
Was sollte man unbedingt noch beachten?
- Beachten sie die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
- beachten sie die richtige ECE-Gewichtsklasse
- achten sie auf das ECE-Prüfzeichen (orangefarbenes Etikett mit der Aufschrift ECE-R 44; mit 04 bzw. 03 beginnende Prüfnummern kennzeichnen den neuesten Stand)
- prüfen sie die Möglichkeit Isofix-Kindersitze* zu verwenden
- wählen sie den passenden Kindersitz entsprechend der
- Befestigungsmöglichkeit ihres Fahrzeuges (Isofix, Dreipunkt- oder Beckengurte)
- achten sie darauf ob die Gurte die entsprechend Länge besitzen, auch für rückwärts gerichtete Systeme
(* Herstellerübergreifende, genormte Kindersitzfixierung im Fahrzeug. Isofix verzichtet bei der Montage gänzlich auf die Fahrzeuggurte. Zwei Metallzangen, die an der Rückseite des Kindersitzes befestigt sind, werden in zwei Metall-Halterungen in der Fahrzeug-Rückbank geklickt.)
Eine große Rolle bei der Beurteilung der Sitze spielen die Montage, der Komfort und die Verarbeitung, denn nur wenn ein Kindersitz fest und einfach zu montieren ist, schützt er optimal. Der sicherste Sitz nutzt nicht viel, wenn die Kinder sich darin unwohl fühlen. Die Bezüge müssen deshalb bequem und atmungsaktiv sein. Manchmal stört die Kopfstütze des Autos, diese sollten sie dann besser entfernen, denn der Kindersitz hat eine eigene Kopfstütze. Wenn sich der Kindersitz nach der Montage nur minimal nach vorn kippen lässt, ist er fest montiert. Wer ganz sicher gehen möchte, kann nach der Montage (ohne Kind im Sitz) das Gurtschloss noch mal lösen. Springt der Sitz ein Stück hoch ist es das sichere Zeichen dafür das er fest montiert war.
Kindersitzgruppen.
Es gibt die Kindersitzgruppen 0, 0+, I, II, III, sie entsprechen den hier aufgeführten Körpergewichtsklassen. Entscheidend für die Einteilung in die Kindersitzgruppen ist das Gewicht, nicht das Alter und auch nicht die Körpergröße.
Kinder müssen bis zu einem Alter von 12 Jahren oder einer Körpergröße unter 150 cm in speziellen Kindersitzen gesichert werden.
Nach ECE Nr. 44 unterscheidet man
Klasse 0: bis zu einem Gewicht von 10 kg (entgegen der oder quer zur Fahrtrichtung ausgeführt)
Klasse 0+: bis zu einem Gewicht von 13 kg (entgegen der Fahrtrichtung ausgeführt)
Klasse I: von 9 bis 18 kg (in oder gegen Fahrtrichtung)
Klasse II: von 15 bis 25 kg (zumeist in Fahrtrichtung)
Klasse III: von 22 bis 36 kg (nur in Fahrtrichtung)
Klasse I-III: von 9 bis 36 kg
Es gibt grundsätzlich nur drei Abstufungen:
Gruppe 0 und 0+(bis 13kg): Die Babyschale
Bei Neugeborenen und insbesondere bei Frühgeborenen ist die Wirbelsäule noch nicht stabil ausgebildet. Aus diesem Grund sollten sie in den ersten 3 Monaten möglichst liegen.
Einige Kindersitzhersteller bieten deshalb Sicherungssysteme an, in denen das Baby im Auto liegend transportiert wird. Diese Systeme werden quer auf der Rücksitzbank im Fahrzeug befestigt. Sie müssen aber wie Kindersitze geprüft und zugelassen sein und ein ECE-Siegel aufweisen. Da die Crashbelastungen für das Baby bei dieser Art von Sicherung meist höher liegen als bei gewöhnlichen Babyschalen mit Sitz-/Liegeposition, sind diese Systeme nur dann zu empfehlen, wenn in den ersten zwei bis drei Monaten unbedingt längere Autofahrten unternommen werden müssen. Für Kinder ab ca. 3 Monaten bieten Babyschalen günstigere Praxis- und Schutzbedingungen, wenngleich auch hier die Kinder nur solange wie nötig in der Schale verbleiben sollen. Bei Frühgeborenen und sehr schwachen Babys sollte man die Empfehlung des Kinderarztes befolgen.
Babyschalen für die Kleinen müssen immer gegen die Fahrtrichtung montiert und mit dem Dreipunktgurt gesichert werden und gehen in der Regel bis 13 kg Körpergewicht (bei Gewichtsgruppe 0 nur bis 9 kg).
Mit diesen Systemen sind Kleinkinder sehr sicher im Fahrzeug untergebracht. Oftmals haben Eltern frühzeitig das Gefühl, die Babyschale wird für ihren Säugling zu klein. Aber auch wenn die Beinchen schon über die Sitzkante ragen und es seitlich etwas eng wird, ist es wichtig, das Kind so lange wie möglich in Gegenfahrtrichtung zu transportieren. Eine Schale ist erst zu klein, wenn der Kopf des Babys über den oberen Rand der Schale hinausragt.
Hersteller wie Concord/Jané, Maxi Cosi, HTS, Römer sowie Recaro/Storchenmühle bieten sogar Travel-Systeme an: Das bedeutet: Die Schale samt dem Kind können nach Verlassen des Autos auf ein fahrbares Gestell geklickt werden. Meist lassen sich die Gestelle später zu einem Buggy umrüsten.
Bitte beachten sie auch, dass Säuglinge in einer rückwärts angebrachten Sitzschale nur auf dem Beifahrersitz mitfahren dürfen, wenn der Beifahrer-Airbag deaktiviert ist. Bei einem Crash würde der Airbag den Säugling samt Schale mit großer Wucht gegen die Rückenlehne des Beifahrersitzes katapultieren. Deshalb bieten mittlerweile immer mehr Autohersteller die Möglichkeit, den Beifahrer-Airbag manuell per Schlüssel zu deaktivieren. Mercedes setzt auf einen Sensor im Autositz, der mittels eines Transponders in der Babyschale den Airbag deaktiviert.
Babyschalen (Gruppe 0/0+) benötigen in der Regel besonders viel Gurtband. Deshalb sollten sie alle Gurte eines Autos in dem das Kind mitfahren soll, beim Kauf eines Kindersitzes auf die Länge überprüfen.
Gruppe I: (9-18kg) Sitzschale
Die anschließende Gewichtsgruppe I gilt für Kinder von ca. 9 bis 18 kg Körpergewicht (bis ca. 4 Jahre).
Angeboten werden zwei Systeme: einmal Sitze mit Hosenträgergurt oder so genannte Fangkörpersysteme, bei denen das Kind durch ein Tischchen vor dem Bauch gesichert ist.
Der Vorteil bei Fangkörpersystemen liegt darin, dass die Belastungen bei einem Frontunfall etwas geringer sind als bei Hosenträgersystemen. Diese dagegen bieten eine bessere Schlafposition und die Kinder schwitzen in Hosenträgersystemen nicht so stark.
Manche Kindersitze mit Hosenträgergurten können auch rückwärtsgerichtet eingebaut werden (Reboardsitze). Hier ist der Einbau im Fahrzeug meist aufwändiger, aber die Crashbelastungen liegen durch eine gleichmäßige Abstützung in der Kindersitzschale, insbesondere bei einer Frontalkollision niedriger. Wichtig bei diesen Systemen: Die Gurte müssen immer möglichst straff am Körper des Kindes anliegen, damit keine Spitzenbelastungen durch einen zu lockeren Gurt auftreten (d.h. die Verletzungsgefahr für die Kinder wird bei Gurten mit hoher Festigkeit reduziert.) Auch hier gilt, der Kindersitz muss so fest als möglich im Fahrzeug fixiert sein.
Gruppe II/III: (15-25 kg bzw. bis 36 kg) Sitzerhöhungen mit Rückenstütze
In den nächsten Gewichtsgruppen II (15-25 kg, ca. 3 ½ bis 7 Jahre) und III (22-36 kg, ca. 6 – 12 Jahre) gibt es vor allem so genannte Sitzerhöhungen mit Rücken- bzw. Schlafstützen. Zu empfehlen sind Sitze mit Rückenlehne, viel Seitenaufprallschutz und höhenverstellbarer Kopfstütze, so dass der Gurt optimal verlaufen kann. Hier werden die Kinder fast immer mit dem normalen Sicherheitsgurt (Dreipunkt) gesichert. Dabei ist darauf zu achten, dass der Schultergurt immer mittig über die Schulter des Kindes verläuft und es beim Schlafen nicht aus dem Gurt fällt und der Beckengurt über den Beckenknochen verläuft, auf keinen Fall über dem Bauch. Bewegt sich das Kind, muss der Schultergurt immer automatisch von der Gurt-Aufrollautomatik straff gezogen werden.
Die Sitze dieser Gruppe sollten nicht zu schwer sein, denn die Kleinen sollten ihren Sitz gelegentlich auch mal selber tragen können. Für Kinder, die schnell im Auto einschlafen, gibt es Sitze mit neigungsverstellbarer Kopfstütze.
Achtung: Diese Sitze sollen dem Kind lange passen, also beim Kauf darauf achten, dass auch große Kinder lange darin sitzen können. Einige Modelle lassen sich in der Breite verstellen.
Wenn das Kind 150 cm Größe überschritten hat und der Dreipunkt-Gurt richtig am Körper des Kindes verläuft, braucht auch ein Kind, das noch keine 12 Jahre alt ist, keinen speziellen Kindersitz mehr.
Finger weg von Billigsitzen
Bei unterschiedlichsten Tests schnitten günstige Kindersitze immer wieder schlecht ab. Grund sind die mangelhafte Verarbeitung, die schlechte Handhabung, miserable Bedienungsanleitungen oder die hohe Fehlbedienungsmöglichkeiten sowie minimaler Sitzkomfort für das Kind.
Gebrauchte Kindersitze
Auch der beste Kindersitz zeigt im Laufe der Zeit Verschleißerscheinungen. Deshalb sollten sie nicht länger als sechs Jahre genutzt werden. Einen unbeschädigten Sitz an das Geschwisterkind weiterzureichen, ist in Ordnung. Aber Vorsicht beim Kauf eines Sitzes vom Flohmarkt oder übers Internet: Das Alter der Sitze steht oft nicht fest, und er kann bereits schon einmal in einen Unfall verwickelt gewesen sein – und ist dann nicht mehr sicher.
Sie können nur dann problemlos verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass der Kindersitz keine Beschädigungen aufweist und die Bedienungsanleitung vorhanden ist. Es darf z. B. der Sitzkörper (vorhandenen Bezug abnehmen!) keine Risse, Verformungen oder Bruchstellen aufweisen. Gurte dürfen ebenfalls keine Risse, deutliche Quetschspuren oder Ausfaserungen an den Rändern haben. Ebenso müssen bei sitzeigenen Hosenträgergurten die Gurtpolster noch vorhanden sein. Das Gurtschloss sowie die Verriegelungssysteme müssen funktionstüchtig einrasten und dürfen keine Absplitterungen aufweisen. Auch ein gebrauchter Sitz sollte unbedingt die aktuelle Prüfnorm ECE R 44/03 oder die seit Juli 2005 gültige ECE R 44/04 aufweisen (zu erkennen am Prüfetikett mit einer Prüfnummer, die mit 03... oder 04… beginnt), denn die Prüfkriterien wurden gegenüber der älteren Version ECE R 44/02 (gültig bis Ende 1995) deutlich verschärft. Ab 8.April 2008 dürfen diese alten Systeme nicht mehr verwendet werden.
Empfehlung: Gebrauchte Kindersitze nur aus dem Bekanntenkreis erwerben, da hier die tatsächliche Nutzung sowie eventuelle, unübliche Beanspruchung besser hinterfragt werden kann
Integrierte Sitze
Einige Automobilhersteller bieten integrierte Sitze an, die sich bei Bedarf aus der Rückbank zaubern lassen.
Vorteil: keine Montage-Probleme, der Sitz ist immer im Auto, raubt jedoch keinen Platz.
Nachteil: Nicht alle Systeme sind bequem fürs Kind, zudem bieten sie keinen ausreichenden Seitenaufprallschutz. Und für Fahrten in einem anderen Auto wird ein weiterer Sitz benötigt. Integrierte Kindersitze sind so gesehen keine Dauerlösung, aber eine Alternative für gelegentliche Transporte bei Oma und Opa oder Taxis.
Tipps vor dem Kindersitzkauf
Grundsätzlich sollte man sich bei einem Kindersitzkauf an Testurteilen orientieren. Von Vorteil ist eine gute Beratung in einem Fachgeschäft, denn Bedienungsfehler wirken sich negativ auf die Sicherheit aus.
Seit April 2008 dürfen nur noch solche Kindersitze genutzt werden, die nach ECE44/03 oder höher geprüft sind. Ob dies der Fall ist, erkennt man an den ersten zwei Ziffern der 8-stelligen Zulassungsnummer auf dem orangefarbenen ECE-Prüfsiegel, denn diese zeigen die Prüfversion an. Beginnt die Nummer mit 00, 01 oder 02, so ist der Sitz veraltet. Bei 03 oder 04 ist der Sitz zulässig, wobei 03 technisch gleichwertig mit 04 ist.
Geeignet sind die Kindersitze, wenn diese dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechend ausgeführt sind.
Bußgelder
Wer ein Kind ohne jede Sicherung im Auto mitnimmt, dem drohen ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt. Ohne, oder im nicht mehr zugelassenen Kindersitz der Prüfnormen ECE 44/00, ECE 44/01 oder ECE 44/02, aber mit Gurt, droht ein Verwarnungsgeld von 30 Euro. Im Schadenfall können und werden seitens der Versicherung Anspruchsleistungen gemindert.
Wird eine rückwärtsgerichtete Babyschale trotz aktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz verwendet, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro. Fehlt der entsprechende Warnhinweis, so werden 5 Euro Verwarnungsgeld erhoben.
In Österreich droht Verkäufern von Kindersitzen, die nicht den Sicherheitsstandards genügen, eine Geldstrafe von 5000 €.
Dies gilt auch für private Verkäufe.
Quellen: ADAC, Wikipedia, Kindersitz.at,
http://www.testberichte.de/testsieger/level3_auto_ausstattung_zubehoer_kindersitze_29.html
ECE-44 Prüfsiegel Kategorie,
hier: Semi-Universal Gewichtsklasse,
hier: Klasse I (9-18 kg) Land
hier: Niederlande (4) Prüfnummer,
die ersten zwei Ziffern zeigen die Prüfnorm an,
hier: 04…
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